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Im Rahmen der ASA-Richtlinie (EKAS-Richtlinie 6508)
Gemäss der EKAS-Richtlinie 6508, die den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Sicherheit regelt, sind Arbeitsmediziner beizuziehen.
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Gefährdungsermittlung / Risikoanalyse |
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Organisation der Ersten Hilfe |
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Gesundheitsschutz |
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Schulung in arbeitsmedizinischen Belangen |
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